4stats Webseiten Statistik, Besucherzähler und Counter
handy
Geesche Margarethe Gottfried, geb. Timm (* 6. März 1785 in Bremen; † 21. April 1831 in Bremen) war eine Serienmörderin, die durch Gabe von Arsen fünfzehn Menschen vergiftete. Während der Leidenszeit ihrer Opfer wurde die fürsorgliche Frau aus einfachen Verhältnissen in ihrer Umgebung „Engel von Bremen“ genannt. Was sie zu diesen Taten trieb, ist bis heute ein Rätsel geblieben. An Geesche Gottfried wurde die letzte öffentliche Hinrichtung in Bremen vollzogen.

Geesche Margarethe Timm wurde am 6. März 1785 in Bremen als Tochter des Schneidermeisters Johann Timm und der Wollnäherin Geesche Margarethe Timm geboren. Sie hatte noch einen Zwillingsbruder namens Johann. Geesche besuchte die Klippschule, danach die Ansgarii-Kirchspielschule und ging ab 1798 zum lutherischen Religionsunterricht am Dom. Sie war ordnungsliebend und fleißig, nahm Tanz- und Französischunterricht und galt als etwas eitel. Die Familie lebte in ärmlichen Verhältnissen.
1806 heiratete Gottfried den wohlhabenden, aber leichtlebigen Sattlermeister Johann Miltenberg, dessen Frau gerade gestorben war. Durch diese Ehe stieg sie in gutbürgerliche Verhältnisse auf. Sie bekam fünf Kinder, von denen drei zunächst am Leben blieben: Adelheid (* 1809, † 1815), Heinrich (* 1810, † 1815) und Johanna (* 1812, † 1815).
Miltenberg jedoch führte „ein liederliches Leben in Kneipen und Bordellen“ und brachte so das väterliche Vermögen durch. Nach dem Tod ihres Mannes 1813 verarmte Gottfried immer mehr. Doch hatte sie nun die Möglichkeit, ihren langjährigen Liebhaber, den Weinhändler Michael Christoph Gottfried, zu heiraten – er versprach ihr 1817 die Ehe auf dem Totenbett. Wenig später starb er. Das gemeinsame Kind, mit dem Geesche schwanger war, kam im gleichen Jahr als Totgeburt zur Welt. Geesche Gottfried trat ein kleines Erbe an, lebte aber verschwenderisch. Im Jahre 1821 verkaufte sie auf Grund permanenten Geldmangels ihr Haus in der Pelzerstraße 37 und zog in die Obernstraße. 1822 unternahm sie eine Reise nach Stade. Nachdem sie nach Bremen zurückgekehrt war, verlobte sie sich mit dem Modewarenhändler Paul Thomas Zimmermann. Doch dieser starb 1823 noch vor der Heirat, bedachte Gottfried jedoch in seinem Testament.
1824 zog Gottfried aus der Obernstraße weg und zurück in ihr altes Haus in der Pelzerstraße. Dieses hatte mittlerweile das Rademachermeisterehepaar Wilhelmine und Johann Christoph Rumpff gekauft. Geesche arbeitete bei ihnen gegen Kost und Logis als Haushaltshilfe. Die Dame des Hauses starb bald darauf. 1827 fuhr Geesche Gottfried nach Hannover, um ihren alten Freund Friedrich Kleine zu treffen. Er war einer ihrer Gläubiger, und sie musste ihm Geld zurückzahlen – Geld, das sie nicht hatte. Wenig später war er tot.

Um 1812 bekam Gottfried von ihrer Mutter eine Dose mit „Mäusebutter“ (Fett mit Arsenkügelchen) geschenkt, um damit Insekten zu vernichten. Mit dieser „Mäusebutter“ tötete Geesche Gottfried acht Menschen und verletzte viele schwer, da sie auch wahllos kleinere, nicht tödliche Portionen verteilte. Nach dem achten Mord 1817 war das Gift verbraucht. Es dauerte sechs Jahre, bis sie sich von ihrer Magd und Freundin Beta Schmidt (einem späteren Opfer) neue „Mäusebutter“ aus der Apotheke holen ließ. Mit dieser Portion brachte sie weitere sieben Personen um.
Die Bremer schätzten Gottfried sehr und bedauerten die vielen „Unglücksfälle“ in der Familie. Sie nahmen Anteil und gaben der Mörderin den Beinamen „Engel von Bremen“, da sie sich allzu rührend um ihre dahinsiechenden Verwandten und Freunde kümmerte. Dass Geesche Gottfried eine Serienmörderin war, ahnten sie wohl nicht.

Geesche Gottfried verteilte weiter kleine, nicht tödliche Dosen Gift. Ihr Vermieter, Johann Christoph Rumpff, wurde jedoch mit der Zeit misstrauisch und auch in der Stadt kursierten immer mehr Gerüchte über die vielen Todesfälle. Als Rumpff eines Tages in einem Schinken kleine weiße Körner entdeckte, ließ er diese von seinem Arzt D. Luce bestimmen (Luce hatte auch schon viele der Mordopfer untersucht). Es stellte sich heraus, dass die Kügelchen Arsen waren. Damit war die Giftmörderin Geesche Gottfried enttarnt. Am Abend des 6. März 1828 – ihres Geburtstages – wurde sie verhaftet, am 13. Mai 1828 in das neue Detentionshaus am Ostertor überführt. Von Augenzeugen wurde Geesche Gottfried zu jener Zeit als sehr verwirrt und verängstigt beschrieben.
In den annähernd drei Jahren, die sie im Detentionshaus verbrachte, wurde sie regelmäßig von den Senatoren Droste und Noltenius verhört. Sie berichtete von ihren Taten, aber auch von den Ängsten, die sie dabei plagten. Die Justizbeamten der Stadt wie auch ihr Verteidiger Friedrich Leopold Voget versuchten derweil ihre Handlungen zu verstehen. Während der Haft soll Gottfried mehrere Male erwogen haben, sich selbst mit Mäusebutter, die sie in das Gefängnis geschmuggelt hatte, umzubringen. Sie traute sich jedoch nicht, da sie sich vor den Schmerzen und den Leiden fürchtete, die sie ja bei ihren Opfern hatte miterleben können.
In diesen drei Jahren bildete sich zwischen Gottfried und dem Senator Droste eine fast freundschaftliche Beziehung. So sagte Droste ihr am Tag vor der Hinrichtung, dass er sie all die Monate lächelnd und glücklich angesehen habe, dass er aber nun auf dem Schafott ernst blicken müsse, wie es das Protokoll vorschreibe. Das sei aber nicht gegen sie gerichtet, sondern notwendig. Sie solle ihn freundlich in Erinnerung behalten. Sie würden sich im Himmel wiedersehen.

Über die Mordmotive der Geesche Gottfried wurde damals wie heute diskutiert. Man kam jedoch zu keinem abschließenden Ergebnis, weil die Angeklagte selber keine wirklichen Gründe angeben konnte, und der Antrag ihres Verteidigers auf ein psychiatrisches Gutachten von Bremer und Lübecker Richtern abgewiesen wurde. Wichtigste Quellen sind also die Verteidigungsschrift ihres Verteidigers Friedrich Leopold Voget und sein wenige Jahre später veröffentlichtes biografisches Buch über Geesche Gottfried. Beide Werke desselben Autors widersprechen sich allerdings gerade bezüglich der Motive.
Die Biografie legt dar, dass es sich um selbstsüchtige Motive Geesche Gottfrieds gehandelt habe, weil ihr Ehemann Johann Miltenberg einer Liebesbeziehung und einer Ehe mit Michael Christoph Gottfried im Wege stünde. Auch die Eltern seien umgebracht worden, weil sie der Beziehung und einer Ehe ablehnend gegenübergestanden hätten. Die Kinder mussten sterben, weil sie den Eindruck gehabt hätte, Gottfried wolle sie deretwegen nicht heiraten. Spätere Morde seien aus finanziellen Gründen erfolgt.
Dem steht die Darstellung Vogets als Verteidiger gegenüber, der gerade diese Motive negiert und darlegte, dass der erste Ehemann der Liebesbeziehung nicht ablehnend gegenübergestanden habe, diese vielmehr zuließ. Auch das Verhältnis der Eltern zu ihr sei zu liebevoll und eng gewesen, als dass diese im Weg gestanden hätten. Die finanziellen Vorteile der Taten seien eher geringfügig und zum Teil nicht vorhanden gewesen. Im Rahmen der Verteidigung wurde vielmehr betont, dass Geesche Gottfried einen inneren Drang zu Giftmorden verspürt habe. Stützen konnte er sich hierbei auf Aussagen Geesche Gottfrieds während der Ermittlungen, nach denen sie vor allem bei den späteren Morden einen Drang zur Tötung verspürt habe. Die Anklage interpretierte dies seinerzeit als das Bedürfnis, die Kontrolle über das Leben ihrer Opfer zu haben.
Die nach dem Ende des Prozesses herausgegebene Biografie ist allerdings trotz eines entgegenstehenden Vorwort Vogets keine psychologische Darstellung, sondern als Moralschrift eines zu tiefen religiösen Vorstellungen neigenden Mannes zu verstehen und weist alle Merkmale einer solchen Schrift auf. In den Vordergrund werden Selbstsucht und Sündhaftigkeit von Geesche Gottfried gestellt. Leumundsaussagen, auf die sich Voget in seiner Verteidigung berufen hatte, wurden auf Heuchelei Margarete Gottfrieds zurückgeführt. Relativ kleine Ereignisse werden als Vorboten des Verbrechens interpretiert.
Heutzutage vermuten Geisteswissenschaftler und Polizeipsychologen, dass Johann Miltenberg, Gottfrieds erster Ehemann (und erstes Opfer), sterben musste, damit er der sich anbahnenden Affäre seiner Frau und Michael Christoph Gottfrieds nicht im Wege stand. Hierbei dürfte Geesche Gottfried allerdings ein gedanklicher Fehler unterlaufen sein. Vermutlich hatte sie nicht im Sinn, dass sie nach dem Tod ihres Mannes praktisch mittellos war. Zudem musste sie nun alleine, ohne Auskommen und mit nur einem kleinen Erbe, ihre Kinder und die schwachen Eltern ernähren. Diese Aufgabe dürfte ihr wohl über den Kopf gewachsen sein, sowohl finanziell als auch vom Aufwand her. Aus diesem Grunde tötete sie sie. Ihren zweiten Ehemann und ihren Verlobten brachte sie mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Geldnot um, da sie mit der tödlichen Dosis Gift (nach vielen kleineren) so lange wartete, bis die Männer ihr versprachen, sie im Testament zu bedenken.
Warum Gottfried allerdings auch ihre Freunde und Vermieter tötete, gilt weiterhin als ungeklärt. Im 18. und 19. Jahrhundert ging die Kriminologie allgemein davon aus, Giftmord sei ein typisches Frauendelikt, weil Frauen wegen körperlicher Schwäche sonst keine Gewaltdelikte begehen könnten. Der große Jurist und einer der ersten Kriminalpsychologen, Paul Johann Anselm von Feuerbach (1775-1835), vertrat in seiner Biographie der nach der Gottfried berühmtesten deutschen mehrfachen Giftmörderin, Anna Margaretha Zwanziger, geb. Schönleben (1760-1811) aus Nürnberg, die Auffassung, es sei das Gefühl oder sogar die Sucht bzw. der Rausch der geheimen Macht über Menschen und über Leben und Tod, das zur Wiederholung eines erfolgreichen Giftmordes führe.

Rechtshistorisch interessant ist der Prozess gegen Geesche Gottfried, da er am Übergang zwischen dem frühneuzeitlichen, von der Carolina aus dem 16. Jahrhundert bestimmten Strafprozess zum modernen Strafprozess stattfand. So berief sich die Verteidigung auf die strengen Beweisregeln der Carolina, während die Anklage, unter Johann Carl Friedrich Gildemeister, sich auf den modernen Grundsatz der freien Beweiswürdigung berief. Auf der anderen Seite handelt es sich um einen der ersten Prozesse weltweit, in dem sich die Strafverteidigung auf die Schuldunfähigkeit der Angeklagten berief. Die Anklage und das Gericht verwarfen diesen Einwand mit der später von Gerichten des angelsächsischen Raumes entwickelten Formel, dass sie wusste, was sie tat und dass sie Unrecht beging.
Bei der Urteilsverkündung schließlich wurde so entschieden, wie allgemein angenommen: Tod durch das Schwert. Das Urteil wurde vom Oberappellationsgericht in Lübeck bestätigt.

Am 21. April 1831 gegen 8 Uhr wurde die abgemagerte und früh gealterte Geesche Gottfried mit einem Pferdewagen vom Gefängnis abgeholt und zum Domshof gefahren, wo bereits etwa 35.000 Zuschauer rund um das Schafott warteten. Gottfried wurde auf das Holzgerüst geführt, wo ihr der vorsitzende Richter noch einmal das Urteil vorlas. Dann zerbrach Senator Droste einen Holzstab als Symbol, dass das Urteil rechtskräftig sei. Anschließend wurde der Angeklagten noch ein Glas Rotwein gereicht, doch Gottfried nippte nur daran und reichte dann jedem einzelnen Richter die Hand und wurde wenig später auf dem Stuhl festgeschnallt. Sie fing an zu beten. Ein Assistent fasste ihre Haare, um den Kopf in die Höhe zu ziehen. Wenige Augenblicke später beendete der Scharfrichter das Leben der Geesche Margarethe Gottfried.
Der abgeschlagene Kopf wurde noch einmal herumgezeigt, dann wurde der Körper in einen Sarg gelegt und anonym begraben.
Es war die letzte öffentliche Hinrichtung in Bremen.

Quelle wikipedia